Bernhard Oberholzer ist sowohl forensisch wie auch beratend tätig. Er berät und vertritt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch Privatpersonen in allen wirtschafts- und arbeitsrechtlichen Belangen. Sein besonderes Steckenpferd gilt dem Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht. Daneben berät er auch Privatpersonen bei der Regelung ihres Nachlasses und amtet als Willensvollstrecker bei Erbteilungen. Schliesslich führt er als Notar auch öffentliche Beurkundungen, unter anderem von handels- und erbrechtlichen Vorgängen, und Beglaubigungen durch. Bernhard Oberholzer spricht Deutsch, Englisch und Französisch.