Weiter Informationen finden Sie in der Rubrik Tätigkeitsbereiche.
Wir pflegen als Team einen engen Kontakt und tauschen uns regelmässig über aktuelle Problemstellungen und neueste Entwicklungen aus. So können unsere Mandanten vom Erfahrungsschatz und vom Wissen aller Anwältinnen und Anwälte profitieren, unabhängig davon, wer sie persönlich betreut. Zugleich ist damit sichergestellt, dass unsere Mandanten stets auf eine kompetente Stellvertretung zählen können.
Wir sind sowohl beratend als auch forensisch tätig und vertreten Sie vor allen deutschsprachigen Gerichten und Verwaltungsbehörden in der Schweiz.
Wir sind zudem als öffentliche Notarinnen und Notare beurkundend tätig. Wir können für Sie mit Ausnahme der Beurkundung von Grundstückgeschäften alle wesentlichen Beurkundungen und Beglaubigungen vornehmen.
Wir unterstützen Sie auch in Verfahren der alternativen Streitbeilegung, insbesondere in Collaborative Law and Practice (CLP-)Verfahren, in Schiedsverfahren oder mit einer Mediation.
Weiter Informationen finden Sie in der Rubrik Tätigkeitsbereiche.
Eine kosteneffiziente Mandatsabwicklung ist uns wichtig. Die Bemessung unseres Honorars vereinbaren wir mit unseren Mandanten individuell. Im Normalfall ist der tatsächliche Zeitaufwand massgebend.
Abrechnung nach Zeitaufwand
Üblicherweise verrechnen wir unsere Leistungen insbesondere bei beratenden Mandaten auf Aufwandsbasis. Bei einer Abrechnung nach Zeitaufwand richtet sich das Honorar nach dem Stundenaufschrieb des Anwalts und dem vereinbarten Honorarsatz. Die ordentlichen Stundenansätze unserer Rechtsanwälte betragen CHF 260.00 bis CHF 350.00 zuzüglich Barauslagen (Kleinspesen üblicherweise pauschal 4% des Honorars) und Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe.
Abrechnung nach Pauschale
Eine Pauschalabrede für das Honorar setzt einen klar umgrenzten Auftrag voraus. Sie ist grundsätzlich zulässig, wenn auch in der Praxis eher selten. Verboten sind in der Schweiz aber rein erfolgsabhängige Honorare, wie sie zum Beispiel in den USA bekannt sind. Vom (verbotenen) reinen Erfolgshonorar zu unterscheiden ist aber die auch in der Schweiz zulässige Erfolgsbeteiligung, bei welcher zusätzlich zum Grundhonorar ein erfolgsabhängiger Bonus vereinbart wird.
Abrechnung nach einem amtlichen Tarif
Nach dem amtlichen Tarif rechnen wir (sofern nicht eine andere Honorarform vereinbart wurde) insbesondere dann ab, wenn wir sie in Verfahren vor Behörden und Gerichten vertreten, für welche das jeweilige (kantonale) Recht einen solchen Tarif vorsieht. Massgeblich ist dabei der Tarif desjenigen Kantons, in welchem das Verfahren geführt wird. Typisch ist für alle amtlichen Tarifen, dass sie auf den Streitwert abstellen, mit der Folge, dass sie im Einzelfall den tatsächlichen Aufwand ungenügend (z.B. bei komplexen Rechtsfragen in Strafprozessen mit geringen Strafandrohungen oder Zivilprozessen mit kleinem Interessenwert) oder aber reichlich (z.B. Zivilprozesse mit eher einfachen Fragestellungen, aber sehr hohen Interessenwerten) entschädigen.
Auch für Notariatsdienstleistungen rechnen wir nach Aufwand ab. Hinzu kommen die Notariatsgebühren gemäss unserer Preisinformation.