Beglaubigung von Unterschriften und Dokumenten
Wir beglaubigen als öffentliche Notarinnen und Notare Ihr Unterschrift und erstellen für Sie beglaubigte Kopien von Dokumenten. Gerne organisieren wir für Sie Überbeglaubigungen und Apostillen für die Verwendung dieser Dokumente im Ausland.
Ehe- und Vermögensverträge
Wir beraten Sie bei der Erstellung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen sowie bei deren öffentlicher Beurkundung, oftmals als Teil einer Gesamtlösung, die auch erbrechtliche Fragestellungen umfasst.
Erbverträge
Wir beraten Sie im Bereich der Nachlassplanung und erstellen öffentliche Urkunden über Erbverträge. Das Ehegüter- und Erbrecht bietet dazu einen grossen Spielraum, z.B. bei der gegenseitigen Meistbegünstigung der Ehepartner und der Regelung des Nachlasses des Zweitversterbenden oder bei Erbverzichten. Besondere Expertise haben wir bei komplexen Nachlassplanungen z.B. für Unternehmerinnen und Unternehmer oder bei Patchwork-Familien.
Öffentliche letztwillige Verfügungen, Testamente
Im Unterschied zum Erbvertrag sind öffentliche letztwillige Verfügungen und Testamente einseitige Rechtsgeschäfte. Wir unterstützen Sie bei der Ausgestaltung und der öffentlichen Beurkundung Ihrer letztwilligen Verfügung, ob in einfacheren Konstellationen oder z.B. verbunden mit einer Stiftungserrichtung auf den Todeszeitpunkt (Erbstiftung).
Vorsorgeaufträge
Wer infolge eines Unfalles, wegen plötzlicher schwerer Erkrankung oder Altersschwäche nicht mehr selber für sich sorgen kann und urteilsunfähig wird, ist auf die Hilfe Dritter angewiesen. Mittels eines von uns als öffentliche Notarinnen und Notare beurkundeten Vorsorgeauftrags kann jede urteilsfähige Person sicherstellen, dass im Falle einer späteren Urteilsunfähigkeit eine Vertrauensperson die notwendigen Angelegenheiten erledigen kann. Liegt ein rechtsgültiger Vorsorgeauftrag vor, können sehr oft Massnahmen der KESB, die meist mit zusätzlichem Aufwand und Kosten verbunden sind, vermieden werden.
Bürgschaften
Bürgschaften sind Kreditsicherungsmittel. Oftmals erfolgen Bürgschaften zur Sicherung von Bankkrediten. Wer als Privatperson eine Bürgschaftsverpflichtung eingehen will, soll sich dies gut überlegen, alle finanziellen Nachteile überdenken und nicht übereilt handeln. Der Gesetzgeber hat daher die öffentliche Beurkundung von Bürgschaftserklärungen von natürlichen Personen über einen Haftungsbetrag von mehr als CHF 2’000 vorgeschrieben. Wir beraten Sie gerne zu Bürgschaften und Beurkunden als öffentliche Notarinnen und Notare Ihre Bürgschaftsverpflichtungen.
Stiftungserrichtungen
Stiftungen können von Ihnen zu Lebzeiten gegründet werden oder als Stifterin oder Stifter einer Erbstiftung auf den Todeszeitpunkt. Die Stiftungserrichtung unter Lebenden bedarf dabei immer der öffentlichen Beurkundung, bei Erbstiftungen erfolgt die Stiftungserrichtung entweder durch ein – meist öffentlich beurkundetes – Testament oder durch öffentlich beurkundeten Erbvertrag. Gerne beraten wir Sie bei der Stiftungserrichtung und bei den entsprechenden Beurkundungen sowie im Hinblick auf alle weiteren mit der Stiftungserrichtung zusammenhängenden Fragen (z.B. mit Bezug auf Stiftungsreglemente oder im Hinblick auf die Steuerbefreiung der Stiftung).
Gesellschaftsgründungen
Die Gründung einer AG oder GmbH bedarf der öffentlichen Beurkundung, die wir als öffentliche Notarinnen und Notare gerne für Sie vornehmen. Unsere Beratungsleistungen umfassend dabei über die öffentliche Beurkundung des Gründungsvorgangs hinaus auch die Beratung mit Bezug auf die Wahl der passenden Rechtsform Ihres Unternehmens, im Hinblick auf Aktionärbindungs- und Gesellschaftsverträge oder mit Bezug auf die Ausgestaltung der Gesellschaftsstatuten in speziellen Konstellationen wie z.B. bei der Schaffung von Stimmrechtsaktien oder Stimmrechtsstammanteilen oder bei der Einführung von Vorzugsaktien.
Kapitalherabsetzungen und Kapitalerhöhungen
Für die Erhöhung und die Herabsetzung des Aktienkapitals bedarf es eines öffentlich beurkundeten Beschlusses der General- bzw. Gesellschafterversammlung, den wir als Notarinnen und Notare gerne für Sie beurkunden. Wir unterstützen Sie dabei auch bei Spezialfällen wie der genehmigten oder der bedingten Kapitalerhöhung resp. falls gleichzeitig mit der Kapitalreduktion eine vollständig liberierte Kapitalerhöhung in mindestens derselben Höhe erfolgt oder falls das Aktienkapital zum Zwecke der Beseitigung einer entstandenen Unterbilanz herabgesetzt wird.
Statutenänderungen
Jeder Beschluss der General- oder Gesellschafterversammlung über die Änderung der Gesellschaftsstatuten (z.B. im Falle einer Firmenänderung, Sitzverlegung, Zweckänderung oder einer generelle Statutenrevision) bedarf der öffentlichen Beurkundung. Als Notarinnen und Notare nehmen wir diese Beurkundungen gerne für Sie vor und kümmern uns um die Kommunikation mit den Handelsregisterämtern.
Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen
Das Fusionsgesetz regelt die Änderung der rechtlichen Strukturen von Gesellschaften, sei dies in der Form von Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen oder Vermögensübertragungen. Bei sämtlichen Transaktionen mit Ausnahme der Vermögensübertragung muss der Beschluss der Gesellschafter öffentlich beurkundet werden. Daneben sind je nach der Art der involvierten Rechtsträger und der Transaktion noch weitere Geschäfte insbesondere bei der Übertragung von Grundstücken öffentlich zu beurkunden. Wir übernehmen alle diese Beurkundungen gerne für Sie und beraten Sie umfassend im Hinblick auf die rechtliche und steuerliche Ausgestaltung dieser Vorgänge.