Tätigkeitsbereiche

Unternehmen und Unternehmer

Unternehmenstransaktionen (M&A), Umstrukturierungen

Gesellschaftsrecht

Vertragsrecht (mit internationalem Vertrags- und Handelsrecht)

Immaterialgüterrecht

Betreibungen und Konkurs

Wirtschaftsstrafrecht

Unternehmensnachfolge

Unternehmenstransaktionen (M&A), Umstrukturierungen

Wir begleiten Unternehmen und ihre Inhaber beim Kauf und Verkauf von Unternehmen und Unternehmensteilen, bei Fusionen und Abspaltungen und bei allen Arten von Umstrukturierungen. Dabei können wir auch alle gesellschaftsrechtlichen Vorgänge beurkunden.

 

Gesellschaftsrecht

Wir beraten Unternehmer und Unternehmen in allen Themenbereichen des Gesellschaftsrechts und des Aktienrechts, wie z.B. bei Fragen rund um Gesellschafterversammlungen und Generalversammlungen, oder bei der Durchsetzung von Rechten und Pflichten als Gesellschafter und Verwaltungsrat. Zu diesen Themen führen wir auch Prozesse vor allen schweizerischen Gerichten.

 

Vertragsrecht (mit internationalem Vertrags- und Handelsrecht)

Im Vertragsrecht beraten und vertreten wir Sie insbesondere bei Fragen zu Aufträgen, Werkverträgen und Kaufverträgen, aber auch zu komplexen Vertragswerken mit nationaler oder internationaler Ausrichtung.

 

Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht

Wir unterstützen und vertreten Sie in allen Fragen des Markenrechts, des Urheberrechts, des Patentrechts und des Designrechts, aber auch des Lauterkeitsrechts und des Kartellrechts. Wir vertreten Sie vor dem schweizerischen Institut für Geistiges Eigentum und melden Marken und Designs für Sie an. Im Patentrecht vertreten wir Sie vor dem Schweizerischen Bundespatentgericht. Für nationale und internationale Patentanmeldungen arbeiten wir regelmässig mit spezialisierten Patentanwaltskanzleien zusammen.

 

Betreibungen und Konkurs

Im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht vertreten wir Ihre Interessen sowohl als Gläubiger (indem wir das Inkasso Ihrer offenen Forderungen betreibungs- und konkursrechtlich verfolgen) als auch als Schuldner (indem wir unberechtigte betreibungs- und konkursrechtliche Schritte gegen Sie abwenden).

  

Wirtschaftsstrafrecht

Auch im Bereich des Wirtschaftsrechts gibt es strafrechtlich relevanten Verhaltensweisen, insbesondere Betrug, Nötigung, Vermögensdelikte und Konkursdelikte. Wir beraten und vertreten Sie in diesen Bereichen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche als Geschädigte und wahren als Strafverteidiger Ihre Interessen als Angeschuldigte.

  

Unternehmensnachfolge

Wir verfügen über langjährige Erfahrung bei der Planung und Realisierung einer optimalen Nachfolge, wenn Sie beabsichtigen, Ihr Unternehmen altershalber oder aus anderen Gründen in andere Hände zu geben.

Privatpersonen

Ehe, Scheidung, Konkubinat

Erbrecht, Nachlassplanung und Willensvollstreckung

Arbeitsrecht

Miet- und Pachtrecht

Betreibungen und Konkurs

Opferhilferecht

Ehe, Scheidung, Konkubinat

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Ehe- und Konkubinatsverträgen und beraten Sie bei Trennung und Scheidung. Wir erläutern Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten für die Regelung einer Trennung und die Wege, die Sie dazu einschlagen können (Mediation, Collaborative Law & Practice, aussergerichtliches Verhandeln, Eheschutzmassnahmen, Scheidungsklage etc.). Wir stehen im Familienrecht für sämtliche Belange zur Verfügung, einschliesslich Kindesschutz und Kindesvertretungen.

 

Erbrecht, Nachlassplanung und Willensvollstreckung

Die letztwillige Verfügung über den eigenen Nachlass erfolgt mittels Testament oder Erbvertrag. Wir beraten Sie im Bereich der Nachlassplanung und erstellen öffentliche Urkunden über letztwillige Verfügungen. Wir übernehmen den Vollzug Ihrer Anordnungen als Willensvollstrecker und setzen Ihre erbrechtlichen Ansprüche bei der Erbteilung durch.

 

Arbeitsrecht

Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der Erstellung von Arbeitsverträgen und Personalreglements, bei Kündigungen oder Teamkonflikten und setzen Ihre Forderungen aus Arbeitsrecht durch.

 

Miet- und Pachtrecht

Wir unterstützen Liegenschaftsverwaltungen, Immobilienunternehmen und Privateigentümer sowie Mieterinnen und Mieter bei allen Rechtsfragen der Miete von Wohn- und Geschäftsliegenschaften (z.B. bei Mängeln der Mietsache, im Zusammenhang mit der Untermietete, bei der Mieterausweisung, usw.). Wir sind in im Mietrecht sowohl im Rahmen der Vertragsgestaltung (unter anderem bei der Erstellung von Geschäftsmietverträgen) als auch der Prozessführung für Sie tätig.

 

Betreibungen und Konkurs

Im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht vertreten wir Ihre Interessen sowohl als Gläubiger (indem wir das Inkasso Ihrer offenen Forderungen betreibungs- und konkursrechtlich verfolgen) als auch als Schuldner (indem wir unberechtigte betreibungs- und konkursrechtliche Schritte gegen Sie abwenden).

 

Opferhilferecht

Wir setzen Ihre Ansprüche als Geschädigte von Straftaten durch und begleiten Sie im Strafverfahren. Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung von Leistungen nach Opferhilfegesetz (OHG), insbesondere für Entschädigung und Genugtuung nach OHG.

Immobilien und Bau

Immobilienrecht

Werkvertragsrecht und Planerverträge

Miet- und Pachtrecht

Bau- und Planungsrecht

Strassenrecht

Immobilienrecht

Wir beraten Sie gerne bei der vertraglichen Ausgestaltung des Kaufs oder Verkaufs Ihrer Immobilie, bei der Strukturierung von komplexen Immobilientransaktion, bei Rechtsfragen im Hinblick auf die Immobilienfinanzierung sowie die damit verbundenen Sicherungsgeschäfte, und bei Fragen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien durch Personen im Ausland.

 

Werkvertragsrecht und Planerverträge

Wir verfügen über grosse Erfahrung bei der Beratung von Unternehmen und Privatpersonen im Zusammenhang mit Total- bzw. Generalunternehmer- und Werkverträgen sowie von Ingenieur- und Architektenverträgen. Weiter unterstützen wir Sie bei der Prozessführung in allen Bereichen des Werkvertrags- und Auftragsrechts, wie z.B. bei der Durchsetzung von Mängelrechten oder bei Honorar- sowie Bauabrechnungsstreitigkeiten.

 

Miet- und Pachtrecht

Wir unterstützen Liegenschaftsverwaltungen, Immobilienunternehmen und Privateigentümer sowie Mieterinnen und Mieter bei allen Rechtsfragen der Miete von Wohn- und Geschäftsliegenschaften (z.B. bei Mängeln der Mietsache, im Zusammenhang mit der Untermietete, bei der Mieterausweisung, usw.). Wir sind in im Mietrecht sowohl im Rahmen der Vertragsgestaltung (unter anderem bei der Erstellung von Geschäftsmietverträgen) als auch der Prozessführung für Sie tätig.

  

Bau- und Planungsrecht

Wir beraten Immobilienunternehmen und Privateigentümer bei Baubewilligungs- und Rechtsmittelverfahren in allen Aspekten des öffentlichen Baurechts sowie des Umweltschutzrechts (einschliesslich Lärmschutz). Weiter können wir Sie im Planungsrecht (Ein-, Aus- und Umzonungen) sowie beim Abschluss entsprechender verwaltungsrechtlicher Verträge und im Enteignungsrecht unterstützen.

 

Strassenrecht

Zu unserem Tätigkeitsbereich gehören auch Rechtsfragen im Zusammenhang mit öffentlichen  Erschliessungswerken (insbesondere National-, Kantons- und Gemeindestrassen und anderen Verkehrsanlagen), z.B. in Hinblick auf deren öffentliche Klassifizierung sowie mit Bezug auf Unterhaltspflichten und Perimeterbeiträge.

Öffentliche Verwaltung und öffentliche Institutionen

Dienst- und Personalrecht

Teamkonflikte

Administrativuntersuchungen

Dienst- und Personalrecht

Für öffentlich-rechtliche Anstellungsverhältnisse gilt das Personalrecht des jeweiligen Gemeinwesens (Bund, Kanton, Gemeinde), wobei für verschiedene Institutionen (z.B. Schulen) besondere Regelungen gelten. Je nach Kanton und Institution sind die Anstellungsverhältnisse (Verfügung oder Vertrag) und der Rechtsweg unterschiedlich ausgestaltet. Wir beraten und begleiten auf allen Ebenen und in allen Bereichen des Dienst- und Personalrechts sowie des Disziplinarrechts.

 

Teamkonflikte

Konflikte in Teams belasten das Klima und die Leistungsfähigkeit. Bei Teamkonflikten kann Mediation eine sinnvolle Möglichkeit zur Konfliktlösung sein. Wir unterstützen Sie auch bei der Ausschöpfung Ihrer arbeitsrechtlichen Möglichkeiten, um Konflikte zu beseitigen oder, falls dies nicht möglich ist, Ihre Rechte zu wahren.

 

Administrativuntersuchungen

Administrativuntersuchungen sind ein verwaltungsinternes, aufsichtsrechtliches Mittel, mit dem ein Sachverhalt vertieft abgeklärt wird. Dabei kann es um dienstpflichtwidriges Verhalten von Einzelpersonen gehen, aber auch um komplexe organisatorische Mängel. Ziel einer Administrativuntersuchung ist es in allen Fällen, ein tadelloses Funktionieren der Verwaltung sicher- oder wiederherzustellen. Wir stehen als externe Fachleute für Administrativuntersuchungen zur Verfügung.

Beurkundungen und Beglaubigungen

Beglaubigung von Unterschriften und Dokumenten

 

Ehe- und Vermögensverträge

Erbverträge

Öffentliche letztwillige Verfügungen, Testamente

Vorsorgeaufträge

Bürgschaften

Stiftungserrichtungen

 

Gesellschaftsgründungen

Kapitalherabsetzungen und Kapitalerhöhungen

Statutenänderungen

Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen

Beglaubigung von Unterschriften und Dokumenten

Wir beglaubigen als öffentliche Notarinnen und Notare Ihr Unterschrift und erstellen für Sie beglaubigte Kopien von Dokumenten. Gerne organisieren wir für Sie Überbeglaubigungen und Apostillen für die Verwendung dieser Dokumente im Ausland.

  

Ehe- und Vermögensverträge

Wir beraten Sie bei der Erstellung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen sowie bei deren öffentlicher Beurkundung, oftmals als Teil einer Gesamtlösung, die auch erbrechtliche Fragestellungen umfasst.

  

Erbverträge

Wir beraten Sie im Bereich der Nachlassplanung und erstellen öffentliche Urkunden über Erbverträge. Das Ehegüter- und Erbrecht bietet dazu einen grossen Spielraum, z.B. bei der gegenseitigen Meistbegünstigung der Ehepartner und der Regelung des Nachlasses des Zweitversterbenden oder bei Erbverzichten. Besondere Expertise haben wir bei komplexen Nachlassplanungen z.B. für Unternehmerinnen und Unternehmer oder bei Patchwork-Familien.

 

Öffentliche letztwillige Verfügungen, Testamente

Im Unterschied zum Erbvertrag sind öffentliche letztwillige Verfügungen und Testamente einseitige Rechtsgeschäfte. Wir unterstützen Sie bei der Ausgestaltung und der öffentlichen Beurkundung Ihrer letztwilligen Verfügung, ob in einfacheren Konstellationen oder z.B. verbunden mit einer Stiftungserrichtung auf den Todeszeitpunkt (Erbstiftung).

 

Vorsorgeaufträge

Wer infolge eines Unfalles, wegen plötzlicher schwerer Erkrankung oder Altersschwäche nicht mehr selber für sich sorgen kann und urteilsunfähig wird, ist auf die Hilfe Dritter angewiesen. Mittels eines von uns als öffentliche Notarinnen und Notare beurkundeten Vorsorgeauftrags kann jede urteilsfähige Person sicherstellen, dass im Falle einer späteren Urteilsunfähigkeit eine Vertrauensperson die notwendigen Angelegenheiten erledigen kann. Liegt ein rechtsgültiger Vorsorgeauftrag vor, können sehr oft Massnahmen der KESB, die meist mit zusätzlichem Aufwand und Kosten verbunden sind, vermieden werden.

 

Bürgschaften

Bürgschaften sind Kreditsicherungsmittel. Oftmals erfolgen Bürgschaften zur Sicherung von Bankkrediten. Wer als Privatperson eine Bürgschaftsverpflichtung eingehen will, soll sich dies gut überlegen, alle finanziellen Nachteile überdenken und nicht übereilt handeln. Der Gesetzgeber hat daher die öffentliche Beurkundung von Bürgschaftserklärungen von natürlichen Personen über einen Haftungsbetrag von mehr als CHF 2’000 vorgeschrieben. Wir beraten Sie gerne zu Bürgschaften und Beurkunden als öffentliche Notarinnen und Notare Ihre Bürgschaftsverpflichtungen.

  

Stiftungserrichtungen

Stiftungen können von Ihnen zu Lebzeiten gegründet werden oder als Stifterin oder Stifter einer Erbstiftung auf den Todeszeitpunkt. Die Stiftungserrichtung unter Lebenden bedarf dabei immer der öffentlichen Beurkundung, bei Erbstiftungen erfolgt die Stiftungserrichtung entweder durch ein – meist öffentlich beurkundetes – Testament oder durch öffentlich beurkundeten Erbvertrag. Gerne beraten wir Sie bei der Stiftungserrichtung und bei den entsprechenden Beurkundungen sowie im Hinblick auf alle weiteren mit der Stiftungserrichtung zusammenhängenden Fragen (z.B. mit Bezug auf Stiftungsreglemente oder im Hinblick auf die Steuerbefreiung der Stiftung).

  

Gesellschaftsgründungen

Die Gründung einer AG oder GmbH bedarf der öffentlichen Beurkundung, die wir als öffentliche Notarinnen und Notare gerne für Sie vornehmen. Unsere Beratungsleistungen umfassend dabei über die öffentliche Beurkundung des Gründungsvorgangs hinaus auch die Beratung mit Bezug auf die Wahl der passenden Rechtsform Ihres Unternehmens, im Hinblick auf Aktionärbindungs- und Gesellschaftsverträge oder mit Bezug auf die Ausgestaltung der Gesellschaftsstatuten in speziellen Konstellationen wie z.B. bei der Schaffung von Stimmrechtsaktien oder Stimmrechtsstammanteilen oder bei der Einführung von Vorzugsaktien.

 

Kapitalherabsetzungen und Kapitalerhöhungen

Für die Erhöhung und die Herabsetzung des Aktienkapitals bedarf es eines öffentlich beurkundeten Beschlusses der General- bzw. Gesellschafterversammlung, den wir als Notarinnen und Notare gerne für Sie beurkunden. Wir unterstützen Sie dabei auch bei Spezialfällen wie der genehmigten oder der bedingten Kapitalerhöhung resp. falls gleichzeitig mit der Kapitalreduktion eine vollständig liberierte Kapitalerhöhung in mindestens derselben Höhe erfolgt oder falls das Aktienkapital zum Zwecke der Beseitigung einer entstandenen Unterbilanz herabgesetzt wird.

 

Statutenänderungen

Jeder Beschluss der General- oder Gesellschafterversammlung über die Änderung der Gesellschaftsstatuten (z.B. im Falle einer Firmenänderung, Sitzverlegung, Zweckänderung oder einer generelle Statutenrevision) bedarf der öffentlichen Beurkundung. Als Notarinnen und Notare nehmen wir diese Beurkundungen gerne für Sie vor und kümmern uns um die Kommunikation mit den Handelsregisterämtern.

 

Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen

Das Fusionsgesetz regelt die Änderung der rechtlichen Strukturen von Gesellschaften, sei dies in der Form von Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen oder Vermögensübertragungen. Bei sämtlichen Transaktionen mit Ausnahme der Vermögensübertragung muss der Beschluss der Gesellschafter öffentlich beurkundet werden. Daneben sind je nach der Art der involvierten Rechtsträger und der Transaktion noch weitere Geschäfte insbesondere bei der Übertragung von Grundstücken öffentlich zu beurkunden. Wir übernehmen alle diese Beurkundungen gerne für Sie und beraten Sie umfassend im Hinblick auf die rechtliche und steuerliche Ausgestaltung dieser Vorgänge.

Alternative Streitbeilegung

Schiedsgerichtsbarkeit

Collaborative Law & Practice (clp)

Mediation

Schiedsgerichtsbarkeit

Parteien können in einer Schiedsabrede vereinbaren, im Streitfall nicht die staatlichen Gerichte entscheiden zu lassen, sondern ein Schiedsgericht, über deren Zusammensetzung die Parteien bestimmen. Schiedssprüche sind für die Parteien in der Regel rechtlich bindend und können vor staatlichen Gericht vollstreckbar erklärt werden. Wir stehen Ihnen für die Beratung für Schiedsvereinbarungen zur Verfügung aber auch als Schiedsrichter in Schiedsverfahren.

 

Collaborative Law & Practice (clp)

Collaborative Law & Practice-Verfahren sind alternative, stets aussergerichtliche Konfliktlösungsverfahren, die auf Fairness, Transparenz und guter Zusammenarbeit zur Konfliktlösung beruhen. Beide Parteien werden anwaltlich und emotional beraten und begleitet. Ziel ist, partnerschaftlich und lösungsorientiert eine umfassende Lösung zu finden. Nach Bedarf werden Coaches, Kinderfachleute, Psychotherapeuten oder Finanzexperten beigezogen. Die Fachleute arbeiten als Team zusammen.

clp schweiz

 

Mediation

Mediation ist ein aussergerichtlicher Weg, Konflikte selbstbestimmt und eigenverantwortlich unter Mitwirkung eines neutralen Mediators/einer neutralen Mediatorin zu klären. Ziel ist, eine nachhaltige und faire Lösung für alle Beteiligten zu finden. Mediation kann zur Konfliktklärung in allen Lebensbereichen eingesetzt werden: Bei Teamkonflikten in Unternehmen, Trennung von Paaren oder Geschäftspartnern, Konflikten zwischen Nachbarn, in einer Erbengemeinschaft, in Schulen oder öffentlichen Institutionen.